Recht am eigenen Bild

Bildrechte für die Verwendung des eigenen Bildes zu Werbe- und Informationszwecken

Hiermit erteile ich der Firma  
EPK-Holz GmbH, Kasselerstraße 27b, 34281 Gudensberg 

die Einwilligung, alle angefertigten Foto- und Filmaufnahmen bzw. von mir eingereichte Bilder zu Werbe- und Informationszwecken ohne Einschränkungen zu verwenden. Dies schließt auch die Verwendung für den Internetauftritt der Firma EPK-Holz GmbH sowie insbesondere die Verwendung für Flyer, Zeitschriften, Messen etc. ein. Für die Genehmigung/Einverständniserklärung verzichte ich auf Zahlungsansprüche. 

Ich bin über §22 des Gesetzes betreffend des Urheberrechts am Werken der bildenden Künste in der Fotografie (KunstUrhG) ausdrücklich aufgeklärt worden. 

Hiermit trete ich die Rechte an meinem Bild zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit an die Firma
EPK-Holz GmbH ab. 

Wiederspruchssrecht 

Mir ist bekannt, dass ich mein Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wiederrufen kann. Dieses nachträgliche Wiederspruchsrecht gilt nicht für bereits verteilte bzw. im Druck befindliche Printmedien. Der Wiederruf erfasst nicht die Verwendung des Bildnisses auf der Homepage der Firma EPK-Holz GmbH sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird und das Bild rein Illustrationszwecken dient. 

Es ist mir erlaubt, dieses Bild auch für private Zwecke zu nutzen. 

 

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie §22 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.